Arzneimittel
Die zentralen gesetzlichen Grundlagen sind das Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln und die Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung sowie die Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe.
Auf dem Gebiet des Arzneimittelwesens erstreckt sich unsere Zuständigkeit auf folgende Kernbereiche:
Erteilung von Erlaubnissen
- Herstellungserlaubnis nach § 13 des Arzneimittelgesetzes
- Erlaubnis nach § 20 b des Arzneimittelgesetzes
- Erlaubnis nach § 20 c des Arzneimittelgesetzes
- Großhandelserlaubnis nach § 52a des Arzneimittelgesetzes
- Einfuhrerlaubnis nach § 72 des Arzneimittelgesetzes
Bearbeitung von Anzeigen
- Anzeigen nach § 67 des Arzneimittelgesetzes
- Anzeigen von klinischen Prüfungen
Ausstellung von Urkunden und Formularen
- Ausstellung von Zertifikaten nach § 72a des Arzneimittelgesetzes
- Beglaubigung von Bescheinigungen zum Mitführen von Betäubungsmitteln im Reiseverkehr


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