LASV

Arzneimittel

Die zentralen gesetzlichen Grundlagen sind das Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln und die Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung sowie die Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe

Auf dem Gebiet des Arzneimittelwesens erstreckt sich unsere Zuständigkeit auf folgende Kernbereiche:

Erteilung von Erlaubnissen

  • Herstellungserlaubnis nach § 13 des Arzneimittelgesetzes
  • Erlaubnis nach § 20 b des Arzneimittelgesetzes 
  • Erlaubnis nach § 20 c des Arzneimittelgesetzes
  • Großhandelserlaubnis nach § 52a des Arzneimittelgesetzes
  • Einfuhrerlaubnis nach § 72 des Arzneimittelgesetzes

 Bearbeitung von Anzeigen

  • Anzeigen nach § 67 des Arzneimittelgesetzes
  • Anzeigen von klinischen Prüfungen

Ausstellung von Urkunden und Formularen

  • Ausstellung von Zertifikaten nach § 72a des Arzneimittelgesetzes
  • Beglaubigung von Bescheinigungen zum Mitführen von  Betäubungsmitteln im Reiseverkehr