Gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Behinderungen
Im Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) fand am 24. Oktober eine Beratung mit den Vertretern der Landesverbände von Menschen mit Behinderungen statt. Im Mittelpunkt standen Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Gemeinsam sind neue Wege und Konzepte zur praktischen Umsetzung diskutiert worden. Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist das erklärte Ziel aller Akteure. Zum Aufgabenspektrum des LASV gehören vor allem die Handlungsfelder „Barrierefreiheit“; „Teilhabe am Arbeitsleben“ und „selbstbestimmtes Leben und Freiheits- und Schutzrechte“. Diskutiert wurden wirksame Lösungsansätze. Das sind beispielsweise die Weiterentwicklung eines barrierefreien Bürgerservice – für deren Umsetzung seitens der Vertreter der Verbände wertvolle Hinweise aus Sicht der betroffenen Menschen gegeben werden. Auch die Umsetzung einer verständlichen Verwaltungssprache sowie Möglichkeiten zur Sicherung der Teilhabe am Berufsleben wurden erörtert.
Druckfrisch wurde an diesem Tag eine Broschüre mit dem Titel „Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und Nachteilsausgleiche“ vorgestellt. Darin sind die angebotenen Hilfen, Rechte und Nachteilsausgleiche in den verschiedenen Lebensbereichen zusammengestellt und erläutert. Denn: Nur wer seine Rechte und Möglichkeiten kennt, kann sie auch nutzen.



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