Sozialhilfe / Kostenerstattung
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Aus erster Hand beraten – Ein Partner der örtlichen Träger der Sozialhilfe
Wir gewährleisten ein umfassendes Angebot an Beratung und Begleitung für die örtlichen Träger der Sozialhilfe sowie die Kostenerstattung für Sozialhilfeleistungen der Kommunen.
Wesentliche gesetzliche Grundlage bilden das Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII) und das Ausführungsgesetz zum SGB XII.
Unsere Aufgabenfelder sind insbesondere:
- die Beratung und Unterstützung der örtlichen Träger der Sozialhilfe im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung nach § 97 Absatz 3 SGB XII durch einen Fachdienst.
- die Mitwirkung in der Brandenburger Kommission, Geschäftsstelle der Brandenburger Kommission
- das Kostenerstattungsverfahren gegenüber den örtlichen Trägern der Sozialhilfe
- Erarbeitung von Statistiken und Kennziffern, insbesondere in der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege
- Durchführung der Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen
- Geschäftsstellen der Schiedsstellen gem. § 76 SGB XI und § 80 SGB XII
- Anerkennung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten gem. § 45b SGB XI
- zuständige Behörde nach § 8 des Landespflegegesetzes
- Bearbeitung von Anträgen auf Sozialhilfe für Deutsche im Ausland nach § 24 SGB XII
- Sozialberichterstattung
Kompetente Ansprechpartner stehen Ihnen gerne zur Verfügung.



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