Aufsicht für unterstützende Wohnformen / Überörtliche Betreuungsbehörde
© Rainer Weisflog
Den Menschen nah – Selbstbestimmung und Würde für Menschen in unterstützenden Wohnformen
Die Aufsicht für unterstützende Wohnformen (ehemals Heimaufsicht) berät Einrichtungen und sonstige unterstützende Wohnformen für pflegebedürftige Menschen und für Menschen mit Behinderungen, deren Nutzerinnen und Nutzer sowie Angehörige und achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch die Leistungsanbieter.
Im Einrichtungsverzeichnis finden Sie die Grunddaten aller im Land Brandenburg vorhandenen unterstützenden Wohnformen. Auf einem regelmäßig aktualisierten Stand können diese Daten auch als Excel-Liste abgerufen werden.
Die Überörtliche Betreuungsbehörde berät u.a. die örtlichen Betreuungsbehörden, Betreuungsvereine und Betreuer und bietet Fortbildungen an.



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