Berufliche Bildung / Verbraucherinsolvenz

© Klaus-Uwe Gerhardt pixelio / Joujou pixelio

Den Menschen nah – Unterstützen für ein besseres Leben

Als Träger  beruflicher  Bildungsmaßnahmen können Sie  zur finanziellen Entlastung die  Befreiung von der Umsatzsteuer  beantragen.

 Wenn Sie gemäß der Handwerksordnung bzw. des Berufsbildungsgesetzes Lehrlinge/Auszubildende ausbilden möchten ohne eine Meisterprüfung abgelegt zu haben, müssen Sie Ihre fachliche Eignung zur Ausbildung dem LASV nachzuweisen. Die widerrufliche Zuerkennung der fachlichen Eignung  berechtigt Sie zur Ausbildung.

Personen, die in Überschuldungssituationen geraten sind können im sogenannten Verbraucherinsolvenzverfahren kostenfrei das außergerichtliche Verfahren als ersten Schritt einer Restschuldbefreiung absolvieren und erhalten damit die Chance für einen wirtschaftlichen Neuanfang. Eine aktuelle Liste der anerkannten Beratungsstellen finden Sie in der rechten Spalte unter „Verbraucherinsolvenzverfahren“.