Arbeit und Behinderung
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Den Menschen nah – Wir unterstützen Arbeitgeber und Menschen mit Behinderung
Kompetenter Partner für Ihre Anfragen im Zusammenhang mit der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Berufsleben ist das Integrationsamt. Es bildet dabei die Schnittstelle zwischen Wirtschaft und schwerbehinderten Menschen. Nach dem Sozialgesetzbuch Neunten Buch (SGB IX) erhebt und verwendet das Integrationsamt die Ausgleichsabgabe, führt den besonderen Kündigungsschutz durch und gewährt Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben.
Weitere Informationen zum SGB IX und den Leistungen des Integrationsamtes erhalten Sie unter:
http://www.integrationsaemter.de/



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