Soziales Entschädigungsrecht

Den Menschen nah – Entschädigen und Opfern helfen
Grundanliegen des Sozialen Entschädigungsrechts ist es, Personen zu entschädigen, die aufgrund von Einwirkungen, für die die Allgemeinheit bzw. der Staat die Verantwortung trägt, Gesundheitsschäden erlitten haben. Kompetenter Partner für Ihre Anfragen ist das Versorgungsamt
Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht haben:
- Kriegsbeschädigte nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) und deren Hinterbliebene
- ehemalige Soldaten der Bundeswehr nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) und deren Hinterbliebene
- Zivildienstleistende nach dem Zivildienstgesetz (ZdG) und deren Hinterbliebene
- Impfgeschädigte nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Personen, die aus politischen Gründen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Gewahrsam genommen wurden, nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) und deren Hinterbliebene
- Opfer von Gewalttaten nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) und deren Hinterbliebene
- Opfer rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen in der ehemaligen DDR nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) und deren Hinterbliebene
- Opfer rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen in der ehemaligen DDR nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) und deren Hinterbliebene
Die wichtigsten Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz
- Grundrente
- Ausgleichsrente
- Berufs- und Schadensausgleich
- Pflegezuglage
- Heil- und Krankenbehandlung
- Orthopädische Versorgung
- Kriegsopferfürsorge
- Badekuren
- Behindertensport
Anti-D-Hilfegesetz (AntiDHG)
Es werden Hilfen für durch Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infizierte Personen und deren Hinterbliebene nach dem Anti-D-Hilfegesetz (AntiDHG) gewährt.



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